Corona/ SARS COVID 19

Liebe/r Patientenbesitzer/in,

 

natürlich müssen auch wir uns mit der aktuellen Infektionswelle  Corona/SARS Co-V2/COVID befassen: Derzeit spricht nichts dagegen mit ihrem Tier in die Praxis zu kommen wenn es krank ist.

ABER wir brauchen auch Ihre Mithilfe, damit unsere Kunden und unsere Mitarbeiter gesund bleiben:

  • Bitte kommen Sie möglichst nicht ohne Termin sondern melden Sie sich vorher an.
  • Sie erhalten nach Anmeldung einen Pager und können dann gern in Ihrem PKW warten oder mit Ihrem Liebling spazieren gehen. 
  • Wenn Sie an der Reihe sind meldet sich der Pager mit einem Signalton und wir nehmen Ihnen Ihr Tier ab.
  • Wir besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen ausführlich und werden uns dann um Ihr Tier kümmern.
  • Wenn Sie selbst oder enge Kontaktpersonen an Erkältungssymptomen leiden  oder Fieber haben, schicken Sie bitte einen Freund oder Bekannten mit Ihrem Tier zu uns. Sollte das nicht möglich sein, melden Sie sich bitte unbedingt telefonisch bei uns an – wir finden eine Möglichkeit für Sie und Ihren Liebling.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Das Praxisteam

Notdienst

Ab Februar 2020: Inkrafttreten der neuen Notdienst-Gebührenordnung

 

Anfang Februar 2020 ist die neue "Notdienst-Gebührenordnung" in Kraft getreten.

Für uns ist es nun rechtlich verpflichtend, für die Vorstellung eines Tieres im Notdienst (unabhängig von der Tierart) eine Notdienstgebühr von 59,50€ zu erheben.
Die Leistungen wie Untersuchungen, Injektionen etc. müssen dann zusätzlich mind. mit dem zweifachen Gebührensatz berechnet werden.

Eine Berechnung bis zum vierfachen des einfachen Gebührensatzes ist möglich.

 

Die GOT schreibt vor, dass diese Gebühren täglich ab 18.00Uhr bis 8.00Uhr und am Wochenende von Freitag 18.00Uhr bis Montag 8.00 Uhr erhoben werden müssen.

Wichtig für Sie zu wissen ist allerdings, dass Leistungen, die in unseren regulären Sprechzeiten erbracht werden selbstverständlich weiterhin zum regulären Gebührensatz abgerechnet werden.

 

Detaillierte Informationen zur neuen Gebührenordnung finden Sie auch unter:

https://www.wir-sind-tierarzt.de/2019/12/tierarzt-neue-notdienst-gebuehren-bundesrat/

 

"Hundeführerschein"

Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen " Sachkundenachweis" erbringen. Sollten Sie diesen noch nicht besitzen, beraten wir Sie gerne zu dem Thema.

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Physiotherapie/Lasertherapie

Bei chronischen Erkrankungen oder nach erfolgter Operation ist es ratsam Ihren Hund oder Ihre Katze physiotherapeutisch zu unterstützen. Unsere Tierphysiotherapeutin hilft Ihnen gerne weiter.

Bitte sprechen Sie uns an.

Zahnröntgen

Wir bieten digitales Zahnröntgen auf höchsten Niveau an. So können wir eindeutig entscheiden welche Zahnbehandlung die Richtige ist.